SH-Förderung durch die Krankenkassen
Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen § 20c SGB V
Durch die Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V gibt es seit dem 1. Januar 2008 grundsätzlich eine kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung und eine kassenindividuelle Förderung.
Alle Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit, auf der Grundlage von § 20c SGB V, eine finanzielle Förderung ihrer Gruppe durch die Krankenkassen zu beantragen. Die Förderung basiert auf den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V von März 2000 in der Fassung vom 8. September 2008
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, 993 kb (PDF)
1. Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die Fördermittel der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung werden als pauschale Zuschüsse zur Absicherung der originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und für regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen besonders Aufwendungen für Raumkosten/Miete, Büroausstattung/Sachkosten, Pflege des Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Verbandsmedien, Fortbildungen und Gremiensitzung.
Selbsthilfegruppen aus der Region Göttingen können schriftlich mit dem folgenden Formular einen Antrag bei dem zuständigen Ansprechpartner der GKV- Gemeinschaftsförderung Niedersachsen stellen:
VdEK/AEV – Landesvertretung Niedersachsen
z. Hd. Herrn Sebastian Hanus
An der Börse a, 30159 Hannover
Tel.: 0511/30397-35, sebastian.hanus@vdak-aev.de
Antrag für kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung, 175 kb (PDF)
Die Antragsfrist für das jeweilige Jahr ist der 31. März im Antragsjahr!
Bitte denken Sie daran, dass nur Anträge berücksichtigt werden, wenn auch der „einfache Verwendungsnachweis“ über die ausbezahlten Gelder aus dem vorangegangenen Jahr vorliegt!
2. Kassenindividuelle Förderung
Die kassenindividuelle Förderung erfolgt vorrangig als Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassenverbände. In Abgrenzung zur Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
Selbsthilfegruppen aus der Förderregion Göttingen können schriftlich mit folgendem Antragsformular an alle Krankenkassenverbänden vor Ort einen Projektantrag stellen:
Antragsformular kassenindividuelle Förderung, 42kb (PDF)
Antragsformular kassenindividuelle Förderung Barmer/GEK, 42kb (PDF)
Antragsformular kassenindividuelle Förderung DAK, 42kb (PDF)
Ansprechpartner Krankenkassen, 12kb (PDF)
Bitte beachten Sie:
Die Antragsfrist für das Förderungsjahr ist der 31. März des jeweiligen Jahres!
Wenn Sie Hilfestellung oder Rat benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne. Wir sind Ihnen selbstverständlich auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Ihr KIBIS Team Göttingen






