Förderung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach § 20h SGB V
Seit dem 1. Januar 2008 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Selbsthilfegruppen über eine kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung und/oder eine kassenindividuelle Förderung zu unterstützen („zwei Förderstränge“, siehe Infografik).
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern und unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Niedersachsen durch infrastrukturelle, immaterielle und finanzielle Hilfen. In § 20h SGB V wird die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Förderung geregelt. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Alle Selbsthilfegruppen haben somit die Möglichkeit, auf der Grundlage von § 20h SGB V, eine finanzielle Förderung ihrer Gruppe durch die Krankenkassen zu beantragen. Die Förderung basiert auf den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 20. August 2018 (PDF). Über diese Grundsätze informiert der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, welcher zum 01.01.2020 bundesweit in Kraft getreten ist.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam durchgeführt und mit Vertretungen der Selbsthilfe beraten. Seit dem 01.01.2020 werden mindestens 70 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung bereitgestellt.
Neuerungen ab dem Förderjahr 2023
Um das Antragsverfahren für die Selbsthilfe möglichst transparent zu gestalten, hat die GKV-Selbsthilfeförderung-Niedersachsen beschlossen, in der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung Fahrt- und Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz bzw. nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) zu berücksichtigen sowie für einige Bereiche Höchstbeträge festzulegen. Die Neuerungen entnehmen Sie bitte nachfolgend:
Reisekosten:
Für Übernachtungskosten werden max. 80,00 EUR je Übernachtung/Person angerechnet. Die Übernahme von Bewirtungs- und Verpflegungskosten ist ausgeschlossen. Bezuschusst werden Fahrtkosten entsprechend der Niedersächsischen Reisekostenverordnung mit 0,38 Euro je km oder der Bahnfahrkarte 2. Klasse. Bei einer Gesamtförderung von über 750,00 EUR sind Fahrtkosten mit einer Auflistung darzustellen und dem Verwendungsnachweis beizufügen.
PC und Zubehör, Drucker, technische Geräte:
Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen werden max. bis 500,00 EUR bezuschusst.
Telefon- und Internetgebühren:
Der Zuschuss beträgt max. 100,00 EUR für den Gruppenleiter und ggf. max. 100,00 EUR für den aktiven Stellvertreter.
Kontoführungsgebühren:
Kontoführungsgebühren werden nur für ein eigenes Konto der Gruppen erstattet.
Tagungs- und Kongressbesuche, Gremiensitzungen, Fortbildungen, Gruppenleiterschulungen:
Der Zuschuss je Veranstaltung ist auf max. drei Teilnehmer begrenzt.
Die Fördermittel werden als pauschale Zuschüsse zur Absicherung der originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen unter anderem Aufwendungen für:
• Miet- und Nebenkosten
• Büroausstattung/-sachkosten
• Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte, erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften,
Newsletter) einschließlich deren Verteilung
• Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations-
und Verbandsarbeit sowie auf admi¬nistrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich
Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
• Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
• Reisekosten (ohne Verpflegung)
• Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die
einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe,
Selbsthilfekontaktstelle oder Selbsthilfeorganisation haben
Bitte nutzen Sie immer die aktuellen Formulare für das jeweilige Förderjahr, damit der Antrag berücksichtigt wird! Die Antragsformulare finden Sie unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare.
Die Anträge sind bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die entsprechende Stelle zu schicken, wo sie dann in einem regionalen Vergabegremium besprochen,
angenommen und bearbeitet werden. Die entsprechende Ansprechpartnerin für Stadt und Landkreis Göttingen ist:
vdek -Landesvertretung Niedersachsen
Gesine Reimann
Schillerstraße 32
30159 Hannover
0511/30397-59
gesine.reimann@vdek.com
Nachweis über die Mittelverwendung:
Wurde der Antrag für die Förderung bewilligt und die Mittel ausgezahlt, richtet sich der Nachweis über die Mittelverwendung, nach der Höhe der bewilligten Mittel:
Förderbetrag bis 750,00 €: Eine Verwendungsbestätigung ohne „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“ ist ausreichend (Belege/Quittungen müssen dennoch archiviert werden!).
Förderbetrag über 750,00 €: Einreichung eines Mittelverwendungsnachweises inkl. der dazugehörigen „Einnahmen- und Ausgabenaufstellung“.
Der Nachweis über die Mittelverwendung ist bis zum 30.06. des Folgejahres bei den vorgenannten Zuständigen einzureichen. Antragsformulare des jeweiligen Jahres finden Sie unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare
Kassenindividuelle Projektförderung
Die kassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung durch die einzelnen Krankenkassenverbände. Ab dem 01.01.2020 werden 30 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel für die Projektförderung bereitgestellt.
Projekte sind gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben sowie Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen. Diese können auch mehrjährig sein. Projektmittel können über das gesamte Förderjahr beantragt werden.
Zur Projektförderung zählen unter anderem:
• Vorträge von ReferentInnen
• Selbsthilfetage
• Gruppenspezifische Informationsmaterialien
• Fachworkshops oder Fachtagungen (bei bundes- bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops
oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu
beantragen).
• besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Die kassenindividuelle Projektförderung der Selbsthilfe liegt in der Verantwortung der einzelnen Krankenkassen. Diese bestimmen Antragsinhalte, Formulare, Fristen und mögliche Schwerpunkte selbst. Es wird daher empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der GKV unter:
https://gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-projektfoerderung/ und https://gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare/
Wenn Sie Hilfestellung oder Rat benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne. Wir sind Ihnen selbstverständlich auch beim Ausfüllen
der Formulare behilflich.
Ihr KIBIS Team Göttingen
Gesundheitszentrum Göttingen e.V.
KIBIS
Selbsthilfekontaktstelle für Stadt und Landkreis Göttingen
Lange-Geismar-Str. 82
37073 Göttingen
E-Mail: kibis(at)gesundheitszentrum-goe.de
Telefon: 0551 486766
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 10-13 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 15-18 Uhr
Persönliche Termine sind von Montag bis Freitag nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
KIBIS, die Selbsthilfekontaktstelle für Stadt und Landkreis Göttingen
wird gefördert durch:
- Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - gesetzliche Krankenkassen
- Stadt Göttingen
- Landkreis Göttingen